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Allgemeine Buchungsbedigungen

für Buchungen auf bodenseewest.eu

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1. Buchungsbedingungen
Lieber Gast, diese Allgemeinen Bedingungen für Unterkunftsbuchungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für Ihren Gastaufnahmevertrag mit dem Gastgeber, soweit Sie mit dem Gastgeber keine von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an. Der Gastaufnahmevertrag wird ausschließlich zwischen Ihnen und dem Gastgeber geschlossen.
Sollte Ihre Buchung über die Website (www.bodenseewest.eu) des REGIO Konstanz-Bodensee-Hegau e.V. (im Folgenden „REGIO“ genannt) erfolgt sein, handelt REGIO lediglich entweder als Vermittler der gebuchten Beherbergungsleistungen oder mit entsprechender Vollmacht in Ver-tretung des Gastgebers. Sie schließen in diesem Fall daher zwei gesonderte Verträge ab:
a) einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Beher-bergungs- oder / und sonstigen Leistungen mit REGIO und
b) einen Vertrag über die Erbringung der Beherbergungs- bzw. der sonstigen Leistungen mit dem jeweiligen Gastgeber.
Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Bedingungen abwei-chende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Gastgeber hätte ihrer Geltung zugestimmt.
Rechte, die dem Gastgeber nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Bedingungen hinaus zu-stehen, bleiben unberührt.


2. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und ergänzenden Informationen wie Klassifizierungserläuterungen, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden. Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Vertrag kommt aber erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw., im Falle einer Buchung über die Homepage des REGIO, durch eine elektronische Buchungsbestäti-gung seitens des REGIO Konstanz-Bodensee-Hegau e.V. in Vertretung des jeweiligen Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf im Falle der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber selbst keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
Ein gesetzliches Recht des Gastes zum Widerruf des geschlossenen Beherbergungsvertrages besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Stornierung ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziff. 4. demgegenüber jederzeit möglich.


3. Zahlung; Preise und Leistungen
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen spätestens zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu bezahlen.
Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurück-behaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4. die-ser Bedingungen zu belasten.
Zahlungen mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzah-lungen und Zahlungen in Fremdwährungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Sie schließen alle Nebenkos-ten ein, soweit nicht anders angegeben. Der Beherbergungsbetrieb erbringt seine Leistungen, wie er sie in unseren Internet-Portalen (www.tourismus-untersee.eu/de/ch, www.bodenseewest.eu und jeweilige Unterseiten der Mitgliedsorte) bzw. Prospekt/Gastgeberverzeichnis-sen oder ähnliches, auf die seitens des Gastgebers oder REGIO verwie-sen wurde, angegeben hat. Besondere Bedingungen des Beherber-gungsbetriebes, die bei der Buchungsanfrage bzw. beim Vertragsschluss Ihnen übermittelt werden, gelten ergänzend.

4. Stornierung; Rücktritt
4.1 Allgemeine Regelungen
Der Gast kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird allerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen per E-Mail an info@bodenseewest.eu zu er-klären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Der Gastgeber hat sich jedoch eine anderweitige Belegung und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
4.2 Stornokonditionen
Kommt eine anderweitige Belegung nicht zustande, kann der Gastge-ber den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gastgeber steht in diesem Fall Ersatz für getroffene Beherbergungsvorkehrungen und Aufwendungen wie folgt zu, wobei der vereinbarte Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen zugrunde gelegt wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe. Bei Rücktritt des Gastes sind zu zahlen
• bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %;
• bei Übernachtung/Frühstück 80 %;
• bei Halbpension 70 %;
• bei Vollpension 60 %.
Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder der sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezah-len.
4.3 Stornierung von Veranstaltungstickets
Veranstaltungstickets sind fest gebucht und nicht stornierbar.
4.4 Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Beherbergungstermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der Gastgeber, ohne dass ein Rechtsanspruch des Gastes auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Beherbergungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorste-henden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.


5. Pflichten des Gastes; Kündigung aus wichtigem Grund
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber REGIO erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterlässt der Gast die Anzeige, so ist er dem Gastgeber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit und solange der Gastgeber infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Gast nicht berechtigt,
• den Aufenthaltspreis zu mindern,
• Schadensersatz zu verlangen oder
• ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe den Be-herbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
Soweit Mängel bei der Erbringung der gebuchten Leistungen auftreten, sollte sich der Gast direkt an den Gastgeber wenden, damit dem Mangel abgeholfen werden kann. Wird der Mangel nicht behoben, kann der Gast REGIO verständigen, der den Gast gerne unterstützt. Etwaige Gewähr-leistungsansprüche (wie z.B. Minderung, Schadensersatz) im Zusam-menhang mit der Unterkunft sind dem Gastgeber gegenüber persönlich geltend zu machen.
Der Gast kann den Beherbergungsvertrag nur aus wichtigem Grund kün-digen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Gast unter Berücksichti-gung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Gastgebers, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Beherbergungsvertrages bis zum Ende der vereinbar-ten Beherbergungszeit nicht zugemutet werden kann. Mängel oder Stö-rungen berechtigen den Gast nur dann zur Kündigung, wenn diese er-heblich sind und der Gast dem Gastgeber im Rahmen der Mängelan-zeige vor Kündigung erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe ge-setzt hat, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich oder ohne Aussicht auf Erfolg ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.


6. Mitnahme von Haustieren
Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
• Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig.
• Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
• Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.
• Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe des Haustieres berechtigen den Gast-geber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 4.3. dieser Bedingungen.

7. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Gastgeber unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Gastgeber nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Gastgebers auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Beherbergungsvertrags typischerweise gerechnet werden muss. Soweit die Haftung des Gastgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Gastgebers.
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8. Höhere Gewalt
Sofern der Gastgeber durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner ver-traglichen Pflichten, insbesondere an der Beherbergung des Gastes, ge-hindert wird, wird der Gastgeber für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Gast zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern der Gastgeber die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeits-kampf, eine Pandemie, eine Epidemie, behördliche Maßnahmen, Energiemangel oder wesentliche Betriebsstörungen, insbesondere Cyber-Angriffe, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Soweit der Gastgeber von der Leistungspflicht frei wird, gewährt der Gastgeber etwa erbrachte Vorleistungen des Gastes zurück.

9. Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen, verjähren in drei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters des Gastgebers oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
Aufwendungsersatzansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Beherbergungsverhältnisses.
Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Bedingungen können auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Auf das Vertragsver-hältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet bei Verträgen mit Gastgebern in Deutschland ausschließlich deutsches Recht, bei Verträ-gen mit Gastgebern in der Schweiz ausschließlich Schweizer Recht An-wendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Der Gast, der nicht Verbraucher ist, kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffent-lichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Ge-schäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in dem Land haben, in dem die Unterkunft gelegen ist oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn auf das Rechts- oder Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere inter-nationale Bestimmungen anwendbar sind, aus denen sich zu Gunsten des Gastes etwas anderes ergibt.

 

Stand: August 2024