BODENSEECARD WEST
Den öffentlichen Nahverkehr optimal nutzen: Mit der BODENSEECARD WEST als Fahrschein kommen Urlauber entspannter zum Ziel. Da kann das Auto während der Ferien einfach stehen bleiben. Die BODENSEECARD WEST erhalten alle Übernachtungsgäste in den 14 teilnehmenden Orten beim Check-In. Sie dient als Freifahrtschein im Landkreis Konstanz (bis Stein am Rhein und Überlingen). Außerdem bietet sie 20 Prozent Ermäßigung bei der Untersee-Schifffahrt, reduzierte Eintritte in Museen und viele weitere Rabattierungen.
Die Broschüre zur BODENSEECARD WEST - Ausflugstipps Westlicher Bodensee steht hier zum Download bereit:
Download-Liste
Ferienorte mit der BODENSEECARD WEST
Wo erhalte ich die Gästekarte?
Zonenplan des Verkehrsverbund
Hegau-Bodensee
FAQ-
Häufig gestellte Fragen
Neben der kostenlosen ÖPNV-Nutzung beinhaltet die Karte sowohl freie als auch ermäßigte Eintritte in Strandbädern und Museen, Leihgebühren für Fahrräder oder Boote und vieles mehr. Die Broschüre "Ausflugstipps Westlicher Bodensee" stellt diese freien und ermäßigten Leistungen übersichtlich dar.
Alle Übernachtungsgäste in den Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Gailingen, Moos, Öhningen, Reichenau, Rielasingen-Worblingen, Sipplingen und Steißlingen sowie in den Städten Konstanz, Radolfzell, Singen und Stockach. Mit der Bezahlung der Kurtaxe/Tourismus - und Klimaschutzabgabe (TuK) und der Anmeldung durch den/die Gastgeber:in bei der Gemeinde/Stadt erhalten Sie auch Ihre Gästekarte, die BODENSEECARD WEST!
Die BCW ist ein Serviceangebot der Gastgeber:innen, um Ihren Aufenthalt am Westlichen Bodensee noch bequemer und attraktiver zu gestalten. Die teilnehmenden Gemeinden finanzieren dies über die Kurtaxe/Tourismus - und Klimaschutzabgabe.
Dauercamper:innen und Zweitwohnungsbesitzer:innen. Von der Kurtaxe befreit sind zudem mit Gruppen reisende Kinder bis einschl. 14 Jahre und Geschäftsreisende. Ausgenommen bei der TuK sind lediglich Kinder bis 18 Jahre. Von der Abgabe befreite Gäste erhalten keine BODENSEECARD WEST.
Sie gilt während Ihrem Aufenthalt am Westlichen Bodensee.
Die Karte ist nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönliche BODENSEECARD WEST.
- Die BODENSEECARD WEST gilt als Fahrkarte im Nahverkehr (Stadt- und Regionalbusse sowie RB/RE/IRE/SBB/S-Bahnen und in IC-Zügen) innerhalb der VHBZonen 1-5 + 33 in der 2. Klasse. Zusätzlich kann die Linie 200 bis Haltestelle Untertor (Schweiz) verbundübergreifend und die Biberbahn zwischen Radolfzell und Mengen genutzt werden.
- Die BODENSEECARD WEST gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der BODENSEECARD WEST namentlich genannt ist. Auch als Gruppenfahrschein ist die Fahrkarte nur in Anwesenheit dieser Person gültig.
- Verlassen Sie die VHB-Zonen, lösen Sie eine reguläre Fahrkarte ab dem letzten Ort im VHB-Gebiet.
- Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60,- Euro zu entrichten. Des Weiteren gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VHB.
- Die BODENSEECARD WEST (BCW) erhalten Sie bei Ihrer Ankunft von Ihrem Gastgeber. Je nach Gastgeber wird ein Meldeschein entweder elektronisch oder im Durchdruckverfahren ausgefüllt. Durch Änderungen auf der BCW wird diese als Fahrkarte ungültig.
- Bitte beachten Sie, dass die BCW nur vollständig ausgefüllt gültig ist (inkl. Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den frühesten Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.
- Zur Mitnahme von Tieren ist ein Fahrschein zu lösen. Kleine Tiere in geschlossenen Behältnissen fahren kostenlos. Beachten Sie diesbzgl. auch die Beförderungsbestimmungen des VHB. Im Seehas ist die Mitnahme von Fahrrädern Mo. – Fr. ab 9 Uhr und am Wochenende ganztägig kostenlos (im Rahmen des vorhandenen Platzes).
- Bitte beachten Sie, dass die Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern in Bus und Bahn begrenzt ist. Insbesondere in Bussen ist die Mitnahme z.T. nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Personals.
- Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, die BODENSEECARD WEST als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer BODENSEECARD WEST und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei Ihrem Gastgeber oder Ihrer Tourist-Info.
- Für Gruppenfahrten ab 10 Personen ist eine Voranmeldung bis spätestens 3 Tage bzw. bei Zugfahrten bis 10 Werktage vor Fahrantritt bei den befördernden Verkehrsunternehmen erforderlich. Ihre Tourist-Information verfügt über die Kontaktinformationen der Verkehrsunternehmen.